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Kirsten Borgelt - Info-Hotline:
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EOS Info Adress-Ermittlungsstufen 1 bis 4
Ermittlungsstufe 1
Im ersten Ermittlungsschritt überprüfen wir die Daten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Dubletten. Anschließend erfolgt die Abfrage interner Datenbanken, bei der wir mehr als 7 Mio. Umzugsadressen abgleichen. Ist diese Suche erfolgreich und führt die Zustellbarkeitsprüfung der Adresse zu einem positiven Ergebnis, so endet die Anfrage hier, und es fallen Ermittlungskosten an. Sollte diese Stufe ergebnislos verlaufen, so wird die Anfrage automatisch und kostenlos in Ermittlungsstufe 2 überführt.
Ermittlungsstufe 2
In der zweiten Ermittlungsstufe findet der Abgleich mit externen Konsumentendatenbanken statt. Können wir die Adresse hierbei ermitteln, endet nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung die Suche, und es fallen Kosten an. Ist dies nicht der Fall, kann die Anfrage automatisch und kostenfrei in der Stufe 2+ fortgeführt werden, sofern Sie hier eine Ermittlung wünschen.
NEU: Ermittlungsstufe 2+
In der Ermittlungsstufe 2+ findet ein Premium-Adressabgleich statt. Die neue Adresse wird für Sie in Auskunfteidatenbanken und in hochwertigen, teilweise exklusiven Adress- und Umzugsdatenbanken gesucht. Sind Suche und Zustellbarkeitsprüfung erfolgreich, fallen die Kosten dieser Stufe an. Konnte die Adresse nicht ermittelt werden, können Sie sich entscheiden, ob Sie sie in die Ermittlungsstufe 3 geben.
Ermittlungsstufe 3
In der dritten Stufe der Adress-Ermittlung stellen wir Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA). Hierbei entstehen Kosten pro Anfrage. Wir prüfen die Daten der Einwohnermeldeämter auf Plausibilität und führen eine Zustellbarkeitsprüfung durch. Wenn die gesuchte Person erneut verzogen ist, nehmen wir auf Wunsch eine Folge-EMA vor.
Ermittlungsstufe 4
Sowohl nicht erfolgreiche Adress-Ermittlungen als auch nicht zustellbare Adressen in Ihrem Bestand können wir in die Langzeitüberwachung übernehmen. Innerhalb eines von Ihnen definierten Zeitraumes (maximal 30 Jahre) gleichen wir die gesuchte Person kontinuierlich mit unserem umfangreichen Datenbestand und mit zusätzlichen externen Quellen ab.
Sonderermittlung Europa
Ist Ihr Schuldner innerhalb von Europa verzogen, können wir ihn auf Wunsch auch dort ermitteln. Dies gilt ebenfalls für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Nennen Sie uns Land und Stadt – und wir beginnen mit der Suche.
Sonderermittlung Erben
Sie haben erfahren, dass Ihr Schuldner verstorben ist? Dann prüfen wir zunächst, ob dies wirklich der Fall ist. Wir ermitteln Sterbedatum, Sterbeort und Geburtsname über das jeweils zuständige Melde- bzw. Standesamt durch Einholen einer erweiterten Melderegisterauskunft. Zudem ermitteln wir Nachlassvorgänge und Erben über das zuständige Nachlassgericht.





